Wer sind die Ferienpaten?
Die Ferienpaten sind ein Gemeinschaftsprojekt der Margarete-Schnellecke-Stiftung und des Stadtjugendring Wolfsburg e.V.. Gemeinsam wollen wir Kindern und Jugendlichen von finanziell eingeschränkten Familien das Erlebnis einer Ferienfreizeit ermöglichen.

Fördergrundsätze
Kinder- und Jugendfreizeiten sind ein wichtiger Baustein im ganzheitlichen Entwicklungsprozess von Kindern und Jugendlichen. Dabei bieten Freizeiten den Freiraum außerhalb des Elternhauses sich auszuprobieren, soziale Kompetenzen zu entwickeln und Kontakte zu knüpfen. Sie bieten einen wichtigen Raum, in dem Kinder und Jugendliche sie selbst sein können, ohne den Blick der Eltern oder den Leistungsdruck von Schule.

Das Ferienpatenprojekt will Kindern und Jugendlichen die Teilhabe an Ferienfreizeiten ermöglichen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind, ohne Unterstützung diese Erfahrung zu machen. Außerdem sollen die Träger der Jugendhilfe darin unterstützt werden, junge Menschen mit Fluchterfahrung in ihre Maßnahmen zu integrieren.

Förderbedingungen
Gefördert werden können Kinder und Jugendliche aus Wolfsburg, welche an einer Ferienfreizeiten eines anerkannten freien oder öffentlichen Trägers der Jugendhilfe mit mindestens einer Übernachtung teilnehmen möchten. Maßnahmen von kommerziellen Trägern werden nicht gefördert.

Förderfähig sind bis zu 80% des Teilnehmenden Beitrags der Maßnahme bzw. maximal 400,-- Euro je Einzelförderung.

Zur Unterstützung der sozialen Integration können ab einem Anteil von 20% der Teilnehmer*innen mit Fluchterfahrung in einer Maßnahme, die Beiträge aller Teilnehmenden anteilig von den Ferienpaten übernommen werden. Förderfähig sind dabei bis zu 50% des Teilnehmendenbeitrags, bis zu einer maximalen Höhe von 50,-- Euro pro Teilnehmer*in und 1.500,-- Euro je Maßnahme.

Sonderentscheidungen werden im Projektsteuerkreis abgestimmt.

Antragsstellung
Anträge zur Förderung im Rahmen des Ferienpatenprojektes können formlos an den Stadtjugendring Wolfsburg e.V. (per Mail an stjr@stjr.de) gestellt werden. Antragsberechtigt sind die Träger der jeweiligen Ferienmaßnahmen sowie die erziehungsberechtigten Personen für die teilnehmenden Kinder/Jugendlichen.

Anträge werden durch den Stadtjugendring geprüft und entsprechend der Fördergrundsätze und des vorhandenen Budgets entschieden. Die Förderung im Rahmen des Ferienpatenprojektes ist eine freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Nachweis
Das Nachweisverfahren erfolgt durch eine Teilnahmebestätigung oder eine Kopie der TN-Liste des anerkannten freien oder öffentlichen Trägers der Jugendhilfe. Ein kurzer Bericht von der Maßnahme zur Verwendung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Margarete-Schnellecke-Stiftung und des Stadtjugendrings ist gewünscht.

Werden sie Ferienpate!
Jeder Euro zählt und kommt direkt den Kindern und Jugendlichen zugute. Natürlich erhalten sie eine Spendenquittung und am Jahresende ein Information mit den geförderten Freizeiten. Spendenkonto: Ferienpaten, IBAN DE44 2695 1311 0025 6009 90 bei der Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg, BIC NOLADE21GFW

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