Grundinformation

Zum 1.1.2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft getreten, allerdings ohne Empfehlungen, wie dieses nun umgesetzt werden kann und soll. In den darauf folgenden 16 Monaten ist auf Bundes- und Landesebene sowie in der Stadt Wolfsburg mit verschiedenen Partnern darüber diskutiert worden, wie die ganze Thematik umgesetzt werden kann. Als ein Baustein des BKiSchG muss es eine Vereinbarung zwischen Jugendamt (in Wolfsburg der Geschäftsbereich Jugend) und den freien Trägern (also die Vereine und Verbände) geben, was vor allem die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis für Ehrenamtliche regeln soll. Weitere Informationen zum BKiSchG und der Sinnhaftigkeit des Führungszeugnisses und weitaus hilfreicheren Präventionsinstrumenten sind auf der Seite des Landesjugendrings zu finden.
https://www.ljr.de/positionen/kindeswohl/bkischg.html

Informationsveranstaltungen

Zur Erläuterung der Umsetzung des BKiSchG in Wolfsburg fanden im Laufe der Jahre 2013 und 2014 verschiedene Infoveranstaltungen zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes statt. Für weitere Fragen rund um Umsetzung und Inhalte der Vereinbarung sowie zur Anmeldung für die Informationsveranstaltungen stehen die Jugendförderung der Stadt Wolfsburg unter 05361-282319 oder die Geschäftsstelle des Stadtjugendrings unter 05361-85180 gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Veranstaltungen zur Prävention

Die inhaltliche Auseinandersetzung mit Sexualität und sexualisierter Gewalt ist ein wesentlicher Bestandteil der Jugendarbeit. Prävention ist viel mehr als das Einsammeln eines Führungszeugnisses! Der Stadtjugendring Wolfsburg bietet in verschiedenen Formaten Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema an. Details zum aktuellen Bildungsprogramm gibt es hier.

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