29.01.2019

Im Jugendhilfeausschuss am 27. Februar (16 Uhr - Ratssitzungssaal) wird über den Haushaltsentwurf der Verwaltung beraten. Rund 100.000,-- Euro sollen im Bereich der Jugendarbeit/Jugendförderung gekürzt werden. Der Stadtjugendring hat hierzu Position bezogen und befindet sich mit den Fraktionen im Gespräch.

Stellungnahme zu den Kürzungen im Bereich der Jugendförderung:

  • Ehrenamt (- 15.000,-- Euro)
    Erläuterung: Hinter der Position Ehrenamt verbirgt die das Dankeschön Couponheft, welches alle Inhaber der Juleica (JugendLeistungsCard) erhalten. Mit diesem Heft soll das ehrenamtliche Engagement der Jugendgruppenleitungen anerkannt werden (z.B. durch Gutscheine für das Phaeno, Kino oder Freibad). Zudem werden aus dieser HH-Position die hauptberuflichen Kräfte in den Jugendverbänden (derzeit DLRG-Vorsfelde und VCP Wolfsburg) gefördert.

    Position: Die Beträge für das Coupon-Heft sind in den vergangenen Jahren auskömmlich gewesen, variieren jedoch stark von den jeweiligen Gutscheinen (diese wechseln) und davon ob die Jugendgruppenleitungen diese in Anspruch nehmen. Es ist nicht kalkuliert, dass ein größerer Anteil die Gutschein-Coupons in Anspruch nimmt. Seit Jahren wird der Status Quo gehalten. Eine Entwicklung der Anerkennungskultur für ehrenamtlich Engagierte in der Jugendarbeit wird mit der Kürzung die Luft entzogen. Aus dieser Position werden auch die hauptberuflichen Kräfte in der Jugendarbeit (derzeit maximal T50 Stellen) bezuschusst. Die Position wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, obwohl ein berechtigter Antrag einer Jugendgemeinschaft zur Förderung einer neuen Stelle vorliegt. Diese kann nicht gefördert werden, ohne die bereits geförderten Stellen zu kürzen.

  • Projekte und Initiativförderungen (- 8.000,-- Euro)
    Erläuterung: Aus dieser Position wurden z.B. Beteiligungsforen, Jugendkulturangebote oder Partizipationsbegleiter Ausbildung gefördert. Es handelt sich um eine flexibel einsetzbare Förderung für Initiativen und Projekte.

    Position: Die Kürzung der Haushaltposition reduziert die Förderung auf den Stand der heute bekannten Projekte. Innovationen oder Impulse im laufenden Jahr werden dadurch unmöglich. Aus Sicht des Stadtjugendrings ist dies ein falsches Zeichen an junge Menschen in der Stadt. Insbesondere aus Sicht von Jugendbeteiligung muss es die Möglichkeit geben insbesondere „kleine Vorhaben“ schnell und ohne bürokratischen Aufwand umzusetzen. Mit der Kürzung wird diese Option genommen.

  • Stadtjugendring / Veranstaltung und Geschäftsbedarf (- 10.000,-- Euro)
    Erläuterung: Aus dem Zuschuss wird die Geschäftsstelle, die Bildungs- und Fortbildungsangebote, Veranstaltungen sowie der Jugendzeltplatz Almke (derzeit anteilig 45.000,-- Euro) gefördert.

    Position: Seit 2013 hat der Stadtjugendring (obwohl vom Oberbürgermeister zugesichert) im Verhältnis zum größten Teil der freien Träger keinen Ausgleich für die tariflichen Personalkostensteigerungen (über 15% im Zeitraum) erhalten. Die Personalkosten übersteigen mit ca. 250.000,-- Euro den Zuschuss der Stadt Wolfsburg bei weitem. Die Möglichkeiten durch interne Verrechnung oder Drittmittelprojekte dies zu kompensieren sind erschöpft. Der Stadtjugendring hat in den vergangenen Jahren immer wieder auch großen Summen aufgewendet, um Projekte und Themen im städtischen Interesse weiter zu entwickeln. Die internationale Jugendkonferenz und der damit einhergehende Gegenbesuch in China mit allein rund 20.000,-- Euro, die Ersatzbeschaffung eines Rasentraktors für- oder der digitale Ausbau auf dem Jugendzeltplatz sind exemplarisch zu benennen. Eine Kürzung des ohnehin engen Zuschusses würde substanzielle Maßnahmen nach sich ziehen.

  • Wegfall Zuschuss „Erholungsmaßnahmen“ (- 9.500,-- Euro)
    Erläuterung: Die Ferienangebote der AWO werden eingestellt.

    Position: Durch den Wegfall des Angebotes wird sich der Bedarf an Ferienfreizeiten und Ferienbetreuung in Wolfsburg nicht reduzieren, sondern verlagern. Aus Sicht des Stadtjugendrings sollten die Mittel daher nicht gekürzt werden, sondern in die (noch) vorhandenen Angebote umgeleitet werden.

  • Anpassung „geringwertige Vermögengegenstände Jugendförderung“ (-27.000,-- Euro)
    Erläuterung: Es handelt sich hierbei um eine Kürzung der Sachmittel der Jugendförderung. Im Kern spiegeln sich diese in den Freizeiteinrichtungen und in der mobilen Kinder- und Jugendarbeit wieder.

    Position: Mit der Kürzung der Sachmittel wird den Einrichtungen und Angeboten ein Baustein ihrer Arbeit beschnitten. Gut, dass der Stellenplan hier keine Kürzungen vorsieht, aber Mitarbeitende ohne ein auskömmliches Budget für die inhaltliche Arbeit bzw. das dafür notwendige Material sind sinnbefreit. Aufgrund der abermals fehlenden Ergebniszahlen ist eine abschließende Bewertung nur bedingt möglich.


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