Grundinformationen

Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?
Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern und jungen Menschen aus einkommensschwachen Familien ermöglichen, an gesellschaftlichen Aktivitäten teilzunehmen. Beispielsweise sollen sie im Fußballverein spielen dürfen, ein warmes Mittagessen in Schule oder Kindertageseinrichtung erhalten oder auch mit der Schule in den Zoo fahren können. Die Stadt Wolfsburg ist eine familienfreundliche Stadt - schon vor der Reform wurden von der Stadt Wolfsburg viele kostenlose bzw. kostengünstige Möglichkeiten bereitgehalten, damit allen Kindern ein Zugang, z. B. zu Museen, oder dem Erlernen eines Instruments ermöglicht werden kann. Das Bildungs- und Teilhabepaket sieht dies nun auch per Gesetz vor, so dass ein rechtlicher Anspruch auf Teilnahme greifen kann und kein Kind aufgrund geringeren Einkommens der Eltern ausgegrenzt wird.


Wer ist Anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern, die
•    Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld 2)
•    Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe
•    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
•    Wohngeld
•    Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
erhalten.

Wie können Leistungen in Anspruch genommen werden?
Die Anspruchberechtigten erhalten auf Antrag einen „Gutschein“. Dieser Gutschein kann bei allen Wolfsburger Jugendgemeinschaften für Mitgliedsbeiträge oder für Freizeiten genutzt werden.

Wo sind die Anträge zu stellen?
Wenn Arbeitslosengeld 2 nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch, 2. Buch) bezogen wird, ist das Jobcenter Wolfsburg zuständig. Dort können die Leistungen vor Ort oder per Post beantragt werden.

Wenn Sozialhilfe oder Asylleistungen seitens der Stadt Wolfsburg bezogen werden, können die Leistungen im Servicebüro (Rathaus B, Zimmer 104) oder per Post beantragt werden. Auch die Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag können die Anträge bis auf weiteres bei der Stadt Wolfsburg einreichen.

Für Rückfragen steht der Behördenservice unter Telefon 115 montags bis freitags von
8 – 18 Uhr gern zur Verfügung.

Worauf ist bei der Beantragung zu achten?
Wenn der Gutschein bei einer Jugendgemeinschaft in Wolfsburg eingelöst werden soll, muss unter dem Punkt E (Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben) ein Kreuz bei „Mitglied des Stadtjugendrings“ gemacht werden. Die Jugendgemeinschaften können dann den Gutschein beim Stadtjugendring einlösen.

Umsetzung für Jugendgemeinschaften in Wolfsburg

Wer kann die Gutscheine annehmen?
Grundsätzlich können alle Jugendgemeinschaften in Wolfsburg, die als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt sind (dies sind im Regelfall alle Jugendgemeinschaften, die z.B. Mitglied im Stadtjugendring sind oder die Zuschüsse im Rahmen der Pauschalmittel oder für Fahrten/Lager durch die Stadt Wolfsburg erhalten), die Gutscheine annehmen.

Welchen Wert haben die Gutscheine?
Die Gutscheine haben einen Wert von 10,-- Euro pro Monat und werden im Regelfall für ein Halbjahr ausgegeben. Der verbindliche Wert des Gutscheins und die Gültigkeit des Gutscheins sind auf ihm abgedruckt (siehe Muster auf Seite 4).

Wofür dürfen die Gutscheine verwendet werden?
Mit den Gutscheinen können die Kosten für die üblichen Aktivitäten in der Jugendgemeinschaft erstattet werden. Hierzu zählen:
•    Mitgliedsbeiträge
•    Teilnahmebeiträge für Ferienfreizeiten
•    Teilnahmebeiträge für Wochenendfreizeiten
•    Teilnahmebeiträge für Ausflüge

Können Gutscheine getrennt/zusammengefasst werden?
Ein Gutschein kann durch die Jugendgemeinschaft für verschiedene Einzelmaßnahmen genutzt werden.
Beispiel: Ein Gutschein über 60,-- Euro kann für den Mitgliedsbeitrag von 20,-- Euro und für eine Wochenendfreizeit mit einem Teilnahmebeitrag von 40,-- Euro verwendet werden.

Die Gutscheine von zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren können für größere Aktionen zusammen gefasst werden.
Beispiel: Ein Kind möchte auf eine Sommerfreizeit fahren, welche 100,-- Euro kostet. Hierfür könnten die Gutscheine über jeweils 60,-- Euro aus dem ersten und dem zweiten Halbjahr zusammengefasst werden. Das verbleibende Restguthaben kann für weitere Aktivitäten genutzt werden. Wichtig: Beide Gutscheine müssen im Original vorliegen.

Was ist bei Unter- oder Überdeckung eines Gutscheins zu beachten?
Sollte der Gutscheinbetrag für eine Maßnahme nicht ausreichend sein, besteht die Möglichkeit zur „Zuzahlung“ durch den Antragsberechtigten, also der Familie des Kindes bzw. des Jugendlichen.
Sollte der Gutschein nicht vollends ausgeschöpft werden, so verfällt das Restguthaben.

Wie komme ich als Jugendgemeinschaft an das Geld für den Gutschein?
Die bei den Jugendgemeinschaften eingereichten Gutscheine können beim Stadtjugendring Wolfsburg e.V. zur Auszahlung gebracht werden. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag (Formular herunter laden) auf ein durch die Jugendgemeinschaft anzugebendes Bankkonto.